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Allgemeine Geschäftsbedingungen

D.O.G. People Ausbildungszentrum
Hundetrainerausbildung – Teil 1 und Teil 2

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Hundetrainerausbildung des D.O.G. People Ausbildungszentrums.

Die Ausbildung besteht aus zwei eigenständig buchbaren Ausbildungsteilen:

Teil 1: Hundeverhalten verstehen – Lernen, Entwicklung, Praxis

Teil 2: Beratung & professionelle Trainingspraxis

Jeder Ausbildungsteil wird gesondert gebucht und vertraglich vereinbart. Die Buchung von Teil 1 verpflichtet nicht zur Buchung von Teil 2.

Vor der Aufnahme in Teil 1 erfolgen ein persönlicher Erstkontakt per Telefon, WhatsApp oder E-Mail und ein verpflichtender praktischer Kennenlerntag. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Online-Gespräch vereinbart werden; es ist keine Voraussetzung für den Kennenlerntag. Der Kennenlerntag dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, ob die Arbeitsweise des Ausbildungszentrums und die Erwartungen der interessierten Person zusammenpassen.

Die Teilnahmegebühr für den praktischen Kennenlerntag beträgt 120 € inkl. MwSt. Bei anschließender Buchung von Teil 1 der Hundetrainerausbildung wird die Teilnahmegebühr vollständig auf die Ausbildungsgebühr von Teil 1 angerechnet. Die Teilnahme am Kennenlerntag begründet keinen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz.

Ein Ausbildungsvertrag kommt erst durch die entsprechende Vereinbarung und Bestätigung des Ausbildungszentrums zustande.

§ 2 Ausbildungsinhalte und Leistungen

Teil 1 – Hundeverhalten verstehen

Teil 1 vermittelt fundierte Grundlagen über Hundeverhalten, Lernprozesse, Entwicklung, Gesundheit und Training. Die Ausbildung umfasst fünf Module in Präsenz und online, praktische Übungen, die Nutzung des Lernportals Moodle sowie begleitende Online-Auswertungsabende.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Beobachten, Verstehen und Analysieren von Trainingssituationen sowie der Anwendung grundlegender Trainingsprinzipien. Teil 1 kann eigenständig abgeschlossen werden.

Teil 2 – Beratung & professionelle Trainingspraxis

Teil 2 baut auf den Inhalten von Teil 1 auf. Er umfasst sechs Ausbildungsmodule sowie eine abschließende D.O.G. People Prüfung.

Schwerpunkte sind die professionelle Beratung von Hundehaltern, die Einschätzung von Mensch-Hund-Teams, die Planung und Durchführung von Training sowie die zunehmend eigenständige Arbeit unter fachlicher Begleitung.

Die genauen Inhalte und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Ausbildungsbeschreibung.

§ 3 Ausbildungsdauer und Teilnahme

Teil 1 erstreckt sich über ungefähr acht Monate. Teil 2 findet anschließend über den jeweils veröffentlichten Ausbildungszeitraum statt.

Die verbindlichen Ausbildungstermine werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Die Teilnehmenden verpflichten sich, regelmäßig an den vereinbarten Ausbildungsmodulen teilzunehmen.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist das Ausbildungszentrum möglichst frühzeitig zu informieren.

Versäumte Module mit externen Dozenten können grundsätzlich erst bei einer erneuten Durchführung des entsprechenden Moduls in einem späteren Ausbildungsdurchgang nachgeholt werden.

Für andere versäumte Ausbildungsinhalte können individuelle Nachholmöglichkeiten vereinbart werden. Ein Anspruch auf zusätzliche Einzelveranstaltungen oder die Wiederholung eines vollständigen Moduls besteht nicht.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Abschluss von Teil 1 und Übergang zu Teil 2

Teil 1 endet mit einem Wissenstest und einer kleinen praktischen Abschlussaufgabe. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen entsprechenden D.O.G. People Nachweis über die absolvierte Ausbildungsstufe.

Der erfolgreiche Abschluss von Teil 1 führt nicht automatisch zur Aufnahme in Teil 2.

Für die Fortsetzung werden neben den fachlichen Kenntnissen insbesondere die persönliche Entwicklung, Zuverlässigkeit, Reflexionsfähigkeit und der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen und Hunden berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten während der Ausbildung Rückmeldungen zu ihrer Entwicklung.

Über eine Fortsetzung in Teil 2 wird im gegenseitigen Austausch entschieden.

Teil 1 stellt keine vollständige professionelle Hundetrainerausbildung dar.

§ 5 Abschlussprüfung und berufliche Tätigkeit

Die vollständige D.O.G. People Hundetrainerausbildung umfasst Teil 1 und Teil 2 einschließlich der abschließenden Prüfung.

Die Abschlussprüfung umfasst theoretische und praktische Bestandteile sowie die Fähigkeit, Menschen mit ihren Hunden fachlich angemessen zu beraten.

Die Prüfungsgebühr ist im Preis von Teil 2 enthalten. Eine zusätzliche reguläre Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.

Der erfolgreiche Abschluss der D.O.G. People Ausbildung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche behördliche Erlaubnis. Für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden beziehungsweise die Anleitung von Hundehaltern sind die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 11 Tierschutzgesetz, zu beachten. Über die Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis entscheidet die zuständige Behörde.

§ 6 Ausbildungsgebühren und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr für den praktischen Kennenlerntag beträgt 120 € inkl. MwSt. Bei anschließender Buchung von Teil 1 der Hundetrainerausbildung wird die Teilnahmegebühr vollständig auf die Ausbildungsgebühr von Teil 1 angerechnet. Wenn keine anschließende Buchung von Teil 1 erfolgt, bleibt die Teilnahmegebühr von 120 € als Vergütung für den absolvierten Kennenlerntag bestehen.

Die Ausbildungsgebühren betragen:

Teil 1: 2.900 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer

Teil 2: 3.200 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer

Der Gesamtpreis bei Buchung beider Ausbildungsteile beträgt 6.100 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Abschlussprüfung ist im Preis von Teil 2 enthalten.

Die Zahlung kann als Gesamtbetrag oder nach vereinbarter Ratenzahlung erfolgen.

Für Teil 1 ist eine monatliche Zahlung über acht Monate möglich: 8 × 362,50 €.

Für Teil 2 kann eine monatliche Ratenzahlung über den vereinbarten Ausbildungszeitraum erfolgen.

Nach individueller Vereinbarung sind auch vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungen sowie Anzahlungen möglich.

Die jeweils vereinbarte Zahlungsweise und die Fälligkeitstermine werden im Ausbildungsvertrag festgehalten. Eine Ratenzahlungsvereinbarung verändert nicht den Gesamtpreis des gebuchten Ausbildungsteils.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Lernportal Moodle und Online-Unterricht

Während der Ausbildung wird das Lernportal Moodle zur Bereitstellung ergänzender Ausbildungsinhalte genutzt. Dort stehen unter anderem Skripte, Materialien sowie Lern- und Transferaufgaben zur Verfügung.

Die Aufgaben dienen der eigenständigen Beschäftigung mit den Ausbildungsinhalten und der Vorbereitung beziehungsweise Vertiefung der Ausbildungsmodule.

Die zwischen den Modulen bearbeiteten Moodle-Aufgaben werden nicht benotet und nicht als eigenständige Leistungsprüfungen bewertet. Die Ausbildungsleitung kann eingereichte Beiträge kommentieren, fachliche Hinweise geben und Anregungen zur weiteren Beschäftigung mit den Inhalten vermitteln.

Die vorgesehenen Online-Ausbildungsmodule und Auswertungsabende finden als Live-Webinare statt. Eine Aufzeichnung der Webinare durch das Ausbildungszentrum ist nicht vorgesehen.

Teilnehmende dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung keine Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen anfertigen.

Für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung sowie gegebenenfalls Mikrofon und Kamera erforderlich.

Bei technischen Problemen bemüht sich das Ausbildungszentrum um eine angemessene Lösung. Gesetzliche Ansprüche bei Leistungsausfällen bleiben unberührt.

§ 8 Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmenden, Dozenten, Kunden und Hunden sowie zur Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Vertrauliche Informationen über Kunden, andere Teilnehmende und deren Hunde dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung weitergegeben werden.

Das eigenständige Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen von Ausbildungssituationen bedarf der vorherigen Zustimmung.

Zur Verfügung gestellte Ausbildungsunterlagen dürfen ausschließlich im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Erlaubnis ist nicht gestattet.

§ 9 Rechte und Pflichten des Ausbildungszentrums

Das Ausbildungszentrum verpflichtet sich zur Durchführung der vereinbarten Ausbildungsleistungen.

Aus sachlich gerechtfertigten Gründen können organisatorische Anpassungen erforderlich werden. Hierzu gehören insbesondere Terminverschiebungen, der Einsatz geeigneter Ersatzdozenten oder Anpassungen einzelner Unterrichtsabläufe.

Die wesentlichen Ausbildungsziele und vereinbarten Leistungen bleiben dabei maßgeblich.

Fällt eine Veranstaltung aus Gründen aus, die das Ausbildungszentrum zu vertreten hat, wird eine angemessene Ersatzlösung angeboten.

Weitergehende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

§ 10 Widerruf, Rücktritt und Kündigung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere bei Fernabsatzverträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die bei entsprechendem Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

Das Widerrufsrecht erlischt nicht automatisch allein dadurch, dass die Ausbildung begonnen hat.

Rücktritts- und Kündigungserklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Bei einem Rücktritt vor Ausbildungsbeginn oder einer Kündigung nach Ausbildungsbeginn gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen und gegebenenfalls nachweisbare Aufwendungen können im rechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die eigenständige Buchung von Teil 1 begründet keine Zahlungsverpflichtung für Teil 2.

§ 11 Haftung und Sicherheit

Die praktische Arbeit mit Hunden ist mit Risiken verbunden. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltenden Sicherheitsanweisungen zu beachten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Sicherheit aller Beteiligten beizutragen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Ausbildungszentrum nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ebenso für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.

Für mitgebrachte Hunde muss ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Die Teilnehmenden sind für die Beaufsichtigung ihrer eigenen Hunde verantwortlich, soweit im konkreten Ausbildungsablauf nichts anderes vereinbart wurde.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Ausbildungszentrums.

Für die Nutzung von Moodle und der eingesetzten Videokonferenzsoftware gelten ergänzend die jeweiligen Datenschutzinformationen.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.